Hinweis zum Widerrufsrecht bei an der Haustür angebotenen Dienstleistungen
Liebe Siedler(innen),
da momentan vermehrt Firmen ihre Dienstleistungen an der Haustür anbieten, hier ein kurzer Hinweis zum Widerrufsrecht für solche Verträge.
Laut BGB steht dem Verbraucher bei einem außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers abgeschlossenen Vertrags ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses erlischt bei solchen Verträgen nur dann vorzeitig, wenn der Verbraucher darauf hingewiesen wurde und seine Zustimmung dazu “auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt” hat.
Sollte dies nicht geschehen sein gehen wir aktuell davon aus, dass für einen solchen Vertrag das Widerrufsrecht gilt und innerhalb von 14 Tagen von einem solchen zurückgetreten werden kann.
Nachzulesen sind die Texte dazu im BGB:
- § 355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen)
- § 312g BGB (Widerrufsrecht für Verträge außerhalb fester Geschäftsräume)
- § 356 Abs. 4 BGB (Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts gilt nur wenn der Verbraucher seine Zustimmung darüber “auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt” bestätigt)
Im weiteren möchte ich darauf Hinweisen, dass dieser Artikel lediglich Informationszwecken dient. Er stellt keine Rechtsberatung dar.